Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Der Käufer anerkennt diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) für alle künftigen Geschäfte mit uns. Abweichende Bedingungen des Käufers werden, auch wenn wir sie kennen, nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt. Sie müssen vielmehr für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich durch unsere Geschäftsführung bestätigt werden. Angaben in unseren
Katalogen und Prospekten vermitteln nur eine Vorstellung von unseren Waren und beinhalten keine Zusagen zu Qualitäten, Preisen, Lieferterminen, Verfügbarkeit etc.
II. Angebote, Lieferung, Gefahr, Retouren
1. Unsere Angebote sind - auch nach Menge, Qualität, Preis und Liefertermin- freibleibend.
2. Der Käufer ist an seine Bestellung für vier Wochen gebunden. Sie wird für beide Parteien verbindlich, sobald wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir sind berechtigt, eine Bestellung mengenmäßig nur teilweise oder für gleichartige Waren oder zu einem abweichenden Liefertermin zu bestätigen; diese Bestätigung wird Vertragsinhalt, wenn der Käufer nicht binnen zweier Wochen
schriftlich widerspricht. Falls wir einen Auftrag nicht vorher schriftlich bestätigen, gilt unser Lieferschein oder die Auslieferung als Bestätigung.
3. Wir dürfen vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn wir selbst nicht richtig, verspätet oder mit mangelhafter Ware beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten haben. Wir verpflichten uns in diesem Falle den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm etwa erbrachte Gegenleistungen ( z. B. Anzahlungen) unverzüglich zu erstatten.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn dass diese nachweislich nicht vom Käufer zu verwenden sind. Der Käufer hat Ware mit unwesentlichen Mängeln unbeschadet seiner Mängelansprüche anzunehmen.
5. Wir sind – auch bei Angabe eines Liefertermins – zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Wir geraten in Lieferverzug, wenn wir bei einem Fixgeschäft nicht rechtzeitig liefern oder wenn wir nach schriftlicher Aufforderung des Käufers nicht binnen einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist liefern; bei einem Liefertermin ist nur eine danach erfolgende Aufforderung maßgeblich. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht gemäß § 323 BGB wegen Lieferverzug zu, wenn wir diesen zu vertreten haben. Eine uns zu setzende Nachfrist verlängert sich um die Dauer unvorhergesehener und unverschuldeter Lieferhindernisse wie Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Lieferanten aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik etc. Sind wir in Lieferverzug geraten, ist der Käufer binnen einer von uns zu setzenden Frist verpflichtet zu erklären, ob er vom Vertrag zurück tritt oder auf der Lieferung besteht.
6. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt, dies gilt auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist oder wir selbst ausliefern oder auf schriftlichen Wunsch des Käufers auf dessen Namen und Rechnung eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, sowie für etwaige Rücksendungen.
7. Der Käufer entsorgt die Verpackungen auf eigene Kosten.
8. Umtausch und Retoure der Ware ist ausgeschlossen, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde. Bei vereinbartem Retourenrecht hat der Käufer die Ware im Originalzustand verpackt und frachtfrei zu uns zu senden. Nach Prüfung der retournierten Ware erteilen wir eine Gutschrift; der Käufer gegenüber unseren Forderungen erst nach Gutschrifterteilung aufrechnen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung, im Übrigen aus unseren bei Vertragsabschluss angegebenen Preise. Die Preise gelten ab unserem Lager zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, Transportversicherung (soweit schriftlich vereinbart) und Mehrwertsteuer zu dem bei der Auslieferung gültigen Satz.
2. Sofern wir für Hauptauslieferungen in Deutschland bei lieferbaren Waren im Wert von insgesamt mehr als 500 €, sowie für Nachlieferungen in Deutschland von mehr als 250,- € frachtfreie Lieferung zusagen, gilt diese nicht, für Nachlieferungen bis 250,- €, wenn diese Ware zum Zeitpunkt der frachtfrei gelieferten Ware für uns nicht verfügbar ist.
3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis mit Rechnungszugang fällig.
4. Wir sind berechtigt, noch nicht fällige Forderungen fällig zu stellen, falls bereits fällige Forderungen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht ausgeglichen, Lastschrifteinzugsermächtigungen mit Wirkung für bereits durch Warenauslieferung entstandene Forderungen widerrufen oder uns wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers bekannt werden, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere bei Bekanntwerden von Wechsel-/Scheckprotesten, Rücklastschriften oder Zwangsvollstreckungen gegen den Käufer sowie Insolvenzanträgen oder außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuchen über das Käufervermögen. Wir werden diese Rechte nicht ausüben, sobald uns der Käufer eine ausreichende Sicherheit stellt.
5. Dem Käufer stehen Zurückbehaltungsrechte – auch aus § 369 HGB – nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Aufrechnungen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtkräftig festgestellt ist.
IV. Garantie, Gewährleistung, Schadensersatz
1. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen oder auf unserer Website beinhalten eine Beschaffenheitsgarantie nur, wenn eine Garantie ausdrücklich erwähnt ist und die für die Ware angegebene Gebrauchsanweisung beachtet wird.
2. Ware die bei Gefahrübergang mit Mängeln behaftet ist, die sich erst während der Gewährleistungszeit herausstellen, wird nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Erhöhen sich die Kosten dieser Nacherfüllung, weil die Ware an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, trägt der Käufer diese Mehrkosten. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, trägt der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten.
3. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der Mangel nicht unerheblich ist oder den Kaufpreis mindern.
4. Auf Schadensersatz haften wir stets, wenn die Haftung auf dem Produkthaftungsgesetz beruht oder durch uns schuldhaft Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurde. Wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft oder wenn wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, haften wir begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; die Begrenzung gilt
nicht bei einer Pflichtverletzung durch unsere Geschäftsführung. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
5. Die vorstehenden Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, gemäß §§ 438 I Nr. 2; 479 I , 634a I Nr. 2 BGB, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlicher, arglistiger oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, gelten die gesetzlichen Fristen.
6. Für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns wegen Lieferverzögerungen, Unmöglichkeit, Schadensersatz statt Erfüllung, Delikt oder sonstigem Rechtsgrund gilt Ziff. IV, 4-6 entsprechend.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig fällig werdender oder bedingter- Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer hat uns Zutritt zu der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf ist er ohne unsere Einwilligung nicht berechtigt. Den Erlös aus dem Weiterverkauf hat der Käufer unverzüglich zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber zu verwenden.
VI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, die sich mit Kaufleuten aus unserer Geschäftsverbindung ergeben, ist München.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unseres Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt; Entsprechendes gilt für die Ausfüllung der Lücke.
Stand Juni 2011